AEVO – Ausbildung der Ausbilder Teil I
Berufsbildungsgesetz ( BBiG )
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Berufausbildung
- Berufliche Fortbildung
- Berufliche Umschulung
Einheitliche Berufsausbildung für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe:Es gibt für jeden staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf nur eine Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnung
- Bezeichnung des Berufes
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
Zu 3. Fertigkeiten und Kenntnisse in einer kurz gefassten Grobgliederung ( Mindestanforderungen )
Zu 4. Sachliche Gliederung; d.h.· die Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes stehen hier verfeinert und präzisiert. Zeitliche Gliederung; d.h. welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welcher Zeit zu vermitteln sind ( Zeitrichtwerte )
Zu 5. Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen, Fächer, Dauer und Form der Bewertung Sachliche Voraussetzung der Ausbildung, d.h. der größte Teil dessen, was im Ausbildungsrahmenplan steht muss ausgebildet werden können, der Rest kann überbetrieblich ausgebildet werden
1. Argumente für und gegen die Ausbildung aus Sicht des Betriebes und aus Gesellschaftlicher Sicht
Betrieb: Dafür
- Zukunft orientiert
- Billige Kraft
- Imagefrage
Betrieb: Dagegen
- Fürsorge & Verantwortung
- hohe Kosten
- Zeitintensiv
Gesellschaft: Dafür
- Von der Straße holen
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Gesellschaftliche Integration
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Guter Internationaler Ruf
Gesellschaft: Dagegen
- ohne Ausbildung
- sozialer Abstieg
2. Stellenwert einer soliden Berufsausbildung für die Person
· Grundbasis für den Lebensunterhalt
· Höhere Aufstiegschancen
· Soziales Ansehen in der Gesellschaft
· Arbeitsplatzerhaltung
· Stärkung des Selbstwertgefühls & Selbstverwirklichung
· Beitrag zu Volkswirtschaftlichen Systemen wie z.B. Rente, Steuern, Arbeitslosenversicherung, und andere
3. Duales Ausbildungssystem und Mitwirkende
Berufsschule = Theorie
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Öffentlich Rechtlich
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Staatlich finanziert
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Schüler
Ausbildungsbetrieb = Praxis
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Privat Rechtlich
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Privat Finanziert
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Arbeitnehmer
4. Bildungs- und Berufsbildungssystem
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Staatsfreie = Betriebsbedingte Ausbildung
- Staatliche Ausbildung
- Staatlich geregelte Ausbildung
5. Eignung und Aufgabe des Ausbilders Eignung
a) persönliche Eignung
b) Fachliche Eignung
c) Berufs- und Arbeitspädagogische Fähigkeiten
zu 5. Aufgaben
Fachlich: fachliche Ausbildung, Fachkräfte gewinnen
Erzieherisch: Pflichten übernommen, Vorbild, Berater
Organisation: Info & Hilfsmittel, Zeitlich sachlich planen, Plätze wählen
Personelle Voraussetzung: es müssen entsprechende Fachkräfte vorhanden sein.
Betrieblicher Ausbildungsplan ist die Koordinierung der betrieblichen Abläufe mit den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans